Sie sind Unternehmer oder Fahrer im gewerblichen Güterverkehr
bzw. in Land- oder Forstwirtschaft mit gewerblichen Fahrten?
Dann betrifft Sie schon heute das neue Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)!
Wer bis zum 10.09.2008 (D-Klassen) bzw. 10.09.2009 (C-Klassen) noch keinen Führerschein dieser Klassen besitzt, muss neben dem Führerschein eine Zusatzqualifikation erwerben.
Wer bis 10.09.2008 (D-Klassen) bzw. 10.09.2009 (C-Klassen) bereits einen Führerschein dieser Klassen besitzt,
muss keine Zusatzqualifikation erwerben, aber regelmäßig an einer Weiterbildung teilnehmen.
Ausnahmeregelungen bis 2015 bzw. 2016 in Abhängigkeit des konkreten Ablaufdatums der Fahrerlaubnis möglich.
| Ablauf der Fahrerlaubnis | 1. Weiterbildung bis 10.09. |
|---|---|
| 2007 | 2012 |
| 2008 | 2013 |
| 2009 | 2014 |
| 2010 | 2015 |
| 2011 | 2016 |
Alle fünf Jahre sind zukünftig bei der Führerscheinverlängerung fünf Tage Weiterbildung nachzuweisen. Diese wird im Führerschein mit einer Schlüsselnummer eingetragen. Sie können Kosten sparen, indem Sie die Fahrerlaubnisverlängerung und den Weiterbildungsnachweis gleichzeitig eintragen lassen.
Ein- oder mehrtägige Weiterbildungen bis hin zu einem zusammenhängenden 5 – Tages –
Block mit 7 Stunden pro Tag möglich.
Die Weiterbildung kann auf fünf Jahre verteilt werden (1 Tag / Jahr).
Die Weiterbildung kann bei den Partnern der BKF Initiative Bayern oder einer anderen anerkannten Ausbildungsstätte erfolgen.
Es ist möglich, die verschiedenen Module bei unterschiedlichen Anbietern zu absolvieren.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an!